Soziales Recht

Edoardo Ales
2019-01-01

Abstract

Nach Darlegung einiger Hintergrundinformationen befasst sich dieser Aufsatz schwerpunktmäßig mit der Rolle der Sozialpartner bei der Einrichtung und Regulierung transnationaler Kollektivverträge, wobei es zunächst den zentralen Begriff „transnational“ präzisiert und sich dann für die Verwendung des Begriffs in dessen „supranationalen“ Sinne stark macht. Es wird auf seine Besonderheit unter Berücksichtigung der europäischen Betriebsräte (im Folgenden EBR) eingegangen, die notwendige Akteure im Verhandlungsprozess der transnationalen Kollektivverträge sind. Damit werden (transnationale) Arbeitsbeziehungen implizit auf das Kontinuum „Unterrichtung - Anhörung – Beteiligung - Tarifverhandlungen“ gegründet, was die Möglichkeit hinsichtlich einer Regulierung derselben im Rahmen des Titels Sozialpolitik bietet. Alternativ dazu wird sich der Beitrag auf den Titel Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt stützen. Die Einnahme der supranationalen Sichtweise von transnational erlaubt auch den Hinweis auf die Besonderheit der Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen innerhalb multinationaler Unternehmen, die durch transnationale Kollektivverträge geregelt werden müssen, welche nicht als multinationale Erweiterung des nationalen Tarifverhandlungssystems anzusehen sind.
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